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Verkaufsoffener Sonntag zum Stadtgründungsfest am 14. Juni 2015
Das Thema ist bzw. war ein Dauerbrenner in den vergangenen Jahren. In zahllosen Gesprächen mit Unternehmen jeder Branche und jeder Betriebsgröße wurde immer wieder das Thema eines verkaufsoffenen Sonntags in der Münchner Innenstadt angesprochen. Dies auch, da andere Großstädte, aber insbesondere die angrenzenden Umlandgemeinden und die dortigen Großbetriebe intensiv von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, was bisher in München nicht möglich war.
CityPartner hat nach vielen Gesprächen als branchenübergreifende Vereinigung von Unternehmen der Münchner Innenstadt, im Februar 2015 eine Öffnungsgenehmigung für den Handel, am Sonntag des Stadtgründungsfests - in diesem Jahr am Sonntag den 14. Juni 2015 - beantragt.
Am 6. Mai 2015 veröffentlichten die beiden regierenden Fraktionen von CSU und SPD die Mitteilung: SPD und CSU wollen einen Marktsonntag zum Stadtgründungsfest. Nach Jahren der kontroversen Diskussionen ein absolutes Novum für die City und ein Erfolg für das jahrelange, beharrliche Engagement von CityPartner.
Die Öffnung soll für die Innenstadt im Bereich innerhalb des Altstadtrings und vom Stachus bis zum Hauptbahnhof in der gesetzlich zulässigen Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr gelten, wobei eine Teilnahme freiwillig ist.
Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat am 20 Mai 2015 den verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtgründungsfest beschlossen.
Die Münchner Ladenschlussverordnung lautet nun diesbezüglich:
§ 5a Stadtgründungsfest
Anlässlich des Stadtgründungsfestes dürfen an dem Sonntag, an dem die Feierlichkeiten stattfinden von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Verkaufsstellen ohne Beschränkung des Warenangebotes in folgenden Bereichen der Innenstadt geöffnet sein:
Das Gebiet innerhalb der Begrenzung (im Uhrzeigersinn): Bahnhofplatz - Luisenstraße -Elisenstraße - Lenbachplatz - Maximiliansplatz - Platz der Opfer des Nationalsozialismus -Briennerstraße - Odeonsplatz - Residenzstraße - Max-Josef-Platz - Maximilianstraße - Thomas-Wimmer-Ring - Isartor - Frauenstraße - Blumenstraße - Sendlinger Tor - Sonnenstraße - Karlsplatz- Bayerstraße - Bahnhofplatz.
Der Handel in der Innenstadt darf somit am 14. Juni 2015 und auch zukünftig - ohne weitere Antrags- oder Genehmigungsverfahren - jedes Jahr am Sonntag des Stadtgründungsfests in der angegebenen Zeit öffnen.
Wichtig:
Nach einem Hinweis des Gewerbeamts, müssen wir darauf hinweisen, dass die Erlaubnis für Sonntag, den 14. Juni 2015 nicht für Dienstleister wie Frisöre, Schlüsseldienste etc. gilt. Dies gilt auch für Konzessionäre in den Geschäften. Gastronomische Einrichtungen dürfen öffnen. Für diesbezügliche Nachfragen, wenden Sie sich bitte unter 089 / 233 20306 direkt an Herrn Magerl vom Gewerbeamt.
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| Foto: RAW/Bernd Römmelt |


