Verwaltungsgerichtshof verbietet verkaufsoffenen Sonntag am 19. Juni in München!
Wie wir heute entsetzt zur Kenntnis nehmen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Verordnung der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2015, die im letzten Jahr, anlässlich des Stadtgründungsfests, erstmals einen verkaufsoffenen Sonntag in der Münchner Innenstadt ermöglichte, für unwirksam erklärt. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, den 25. Mai 2016). Somit ist der verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr am 19. Juni 2016 nicht mehr möglich !
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier als PDF.