Shopping-Nächte in München
Nach dem neuen Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten:
- Gemeinschaftlich Shopping-Nächte gelten für alle Handelsunternehmen – die Termine muss der Stadtrat festlegen/ beschließen.
- Firmenindividuelle Abendöffnungen (an max. 4 Werktagen pro Jahr) – gelten nur für das jeweilige Unternehmen (Verkaufsstelle) – und sind nur „anzeigepflichtig“ beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferat
Wichtig:
Die Vollversammlung des Stadtrats hat 17. Dezember 2025 vier Termine für gemeinschaftliche Shopping-Nächte, bei denen Handelsunternehmen in München ohne jede Anzeige oder Genehmigung bis max. 24:00 Uhr öffnen dürfen, beschlossen:
- Erster Freitag im April - so dieser auf Karfreitag fällt, Freitag eine Woche zuvor (2026: 27.03.2026)
- Freitag vor den Herbstferien (2026: 30.10.2026)
- „Black Friday“ - Freitag nach dem 4. Donnerstag im November (2026: 27.11.2026)
- Dritter Adventssamstag (2026: 12.12.2026)
Hinweise:
- Nach der gültigen Regelung im Landesgesetz gibt es firmenindividuelle Abendöffnungen bis max. 24:00 Uhr an max. 4 Werktagen pro Jahr pro Verkaufsstelle. Sollte ein Unternehmen mehrere Filialen (Verkaufsstellen) in München haben, kann es also theoretisch in jeder Filiale ggf. auch vier ganz unterschiedliche Abendöffnungstermine anzeigen.
- Dies bedeutet, dass für jede Verkaufsstelle (Filiale) eine firmenindividuelle Abendöffnung jeweils eigenständig rechtzeitig (mind. 14. Tage vor der Abendöffnung !) beim Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden muss.
- Diese firmenindividuellen Abendöffnungen sind nicht genehmigungs- sondern nur „anzeigepflichtig“.
- Die Anzeige von firmenindividuellen Abendöffnungen ist nur über das Internetformular des Kreisverwaltungsreferats möglich: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/02/02/verkaufsoffene_naechte_werktage/index
Nicht zulässig sind nach dem Gesetz Abendöffnungen (firmenindividuell und gemeinschaftliche Shopping-Nächte) an folgenden Werktagen:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag (fünfter Tag der Karwoche)
- Karsamstag
- Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem ersten Adventssonntag)
- Heiligabend
- Silvester
- Samstag vor Pfingstsonntag
- Tag vor Allerheiligen (1. November)
- ·Samstag vor Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
- Samstag vor Totensonntag (Sonntag vor dem 1. Adventssonntag)
Weitere Infos des Kreisverwaltungsreferats zum Ladenschluss: https://stadt.muenchen.de/infos/ladenschluss-feiertagsesetz.html

